Energieverbrauchsausweis

 

Ein Verbrauchsausweis darf alternativ zum Bedarfsausweis gewählt werden, wenn der Bauantrag nach dem 1.11.1977 gestellt wurde. Auch für ältere Wohngebäude mit mindestens 5 Wohneinheiten sind Verbrauchsausweise zugelassen.

  • Dafür müssen vollständige Verbrauchsabrechnungen des Energieverbrauchs in 36 aufeinanderfolgenden Monaten vorliegen.
  • Die Verbrauchswerte für Heizung (und Warmwasser) werden zusammen mit den monatlichen Klimadaten des Standortes über den entsprechenden Zeitraum verarbeitet.
  • Die Daten sind stark abhängig vom Nutzerverhalten. Bauphysikalische Eigenschaften und Anlageneffizienz werden nicht explizit ermittelt und spiegeln sich nur indirekt im Verbrauch wider.
  • Daher ist die Vergleichbarkeit mit anderen Gebäuden weniger aussagekräftig als beim Bedarfsausweis.